Einlaßkriterien
Altersbeschränkung: Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 18 Jahre.
(Ausweis sollte bitte immer griffbereit sein, um Komplikationen zu vermeiden.)
Stark alkoholisierte Personen wird der Einlass grundsätzlich verwehrt.
Die Kleidung, das Auftreten und das Benehmen müssen zu unserer aktuellen
Gästestruktur passen.
Ausnahmen der Einlaßkriterien werden natürlich bei Sonderveranstaltungen
gemacht, wie z. Bsp. Kostüm- und Mottopartys.
Unser Türpersonal wird an jedem Öffnungstag auf Besonderheiten und
Richtlinien der jeweiligen Veranstaltung hingewiesen.
Den Weisungen des Türpersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Es gilt das Hausrecht.
Wir behalten uns weiterhin vor, bestimmte Personen ohne Angabe von
Gründen den Zutritt in unser Haus zu verwehren.
Unangebrachtes Benehmen führt zum sofortigen Ausschluss von der
Veranstaltung.
Bereits entrichtete Eintrittsgelder werden nicht erstattet.